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DBA – Erstattung deutscher Abzugsteuern auf Kapitalerträge, § 50d Abs. 1 EStG (BZSt)
Für Anträge auf Erstattung von deutschen Steuern auf Kapitalerträge nach DBA und anderen bilateralen Abkommen bzw. §§ 43b oder 44a Abs. 9 EStG steht ein neuer amtlicher Antragsvordruck zur Verfügung.
Besonderheit Schweiz: Antragsteller, die nach dem DBA Schweiz eine Erstattung von deutschen Steuern auf Kapitalerträge begehren, können den neuen Vordruck nicht verwenden und müssen weiterhin die Vordrucke „R-D1“ und „R-D2“ verwenden.
Hinweis zur Antragstellung auf Erstattung der deutschen Abzugsteuern auf Kapitalerträge aus Depositary Receipts (DRs): Depositary Receipts sind Hinterlegungsscheine, die stellvertretend für inländische Aktien ausgegeben werden. Diesen DRs sind jeweils eigene ISINs zugewiesen. Bei Anträgen auf Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer, denen DRs (z. B. ADR, E...