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NWB Nr. 21 vom Seite 1613 Fach 2 Seite 5643

Die Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren

von Richter am FG Dr. Friedrich E. Harenberg, Gräfelfing

Der letzte Geschäftsbericht des BFH weist für 1990 die Erledigung von 1 476 Beschwerden wegen Nichtzulassung der Revision aus. Davon verwarf das Gericht insgesamt 537 Beschwerden (36,4 v. H.) als unzulässig. Von diesen 537 Beschwerden wiederum waren 523 (97,4 v. H.) von Angehörigen der steuerberatenden Berufe eingelegt worden. Die Zahl der von den Stpfl. persönlich eingelegten Beschwerden ist statistisch zu vernachlässigen. Also hatten die FinBeh nur 14 der als unzulässig verworfenen Nichtzulassungsbeschwerden produziert. Diese Zahlen sprechen für sich! Sie werfen m. E. ein überaus schlechtes Bild auf StB, WP und RÄ. Jede unzulässige Beschwerde bedeutet, daß sich der BFH mit dem hinter der Nichtzulassungsbeschwerde stehenden materiell-rechtlichen Anliegen des Beschwerdeführers gar nicht befassen konnte.

Die Ursachen für diese hohe Mißerfolgsquote sind vielfältig. Neben der dürftigen gesetzlichen Ausgestaltung der Nichtzulassungsbeschwerde in § 115 FGO ist wohl der unzureichende Kenntnisstand der Prozeßbevollmächtigten über die inhaltlichen Anforderungen, die an eine Nichtzulassungsbeschwerde gestellt werden, schuld an der hohen Zahl unzulässiger Nichtzulas...