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Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen: Referentenentwurf des BMF
Ausblick auf mögliche Regelungen zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende und innerstaatliche Steuergestaltungen
Am hat das BMF den noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU („DAC 6“) in die Ressortabstimmung gebracht. Nach der EU-Richtlinie ist Deutschland verpflichtet, diese bis zum in nationales Recht umzusetzen. Das laufende Gesetzgebungsverfahren lässt eine in weiten Teilen nahezu wortgleiche Umsetzung der DAC 6 erwarten und stellt darüber hinaus eine Mitteilungspflicht auch für innerstaatliche Steuergestaltungen konkret in Aussicht. Mit den neu geschaffenen Mitteilungspflichten soll der Gesetzgeber vor allem in die Lage versetzt werden, mit Anpassungen des Steuerrechts schneller auf bestehende Gesetzeslücken reagieren zu können. Dem frühen Stadium der Gesetzgebung ist immanent, dass sich u. U. noch Änderungen des geplanten Gesetzes ergeben können. Ob die Einführung einer Mitteilungspflicht für rein innerstaatliche Sachverhalte daher – wie im Referentenentwurf vom vorgesehen – in die Umsetzung der DAC 6 integriert wird oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, scheint vom Gesetzgeber noch diskutiert zu werd...