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Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz
Mit dem Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz werden die Zusagen des Bundeskanzlers aus seinen Regierungserklärungen von 1987 und 1989 eingelöst, das Engagement der Bürger und der Wirtschaft für Wissenschaft, Kunst und Kultur und soziale Belange zu ermutigen und die Anreize zur Gründung von Stiftungen zu verstärken. Bei Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hat die Bundesregierung weitere Erleichterungen in diesem Bereich für die nächste Wahlperiode angekündigt. Von den zahlreichen Vergünstigungen ist der Spendenabzug bei der GeWSt für alle Spenden fiskalisch weitaus am gewichtigsten (er trifft ausschließlich die Gemeinden); von gewissem Gewicht sind auch die Spendenverteilung von Großspenden auf bis zu 8 Jahre und die Ausdehnung des sog. Übungsleiterfreibetrags auf Nebentätigkeiten im künstlerischen Bereich. Auf das Gesetz wurden weitere Steuererleichterungen außerhalb des Kultur- und Stiftungsbereiches aufgesattelt. Hervorzuheben ist der teilweise Sonderausgabenabzug des Schulgelds für bestimmte Privatschulen. Die neuen Vergünstigungen sind grds. ab 1991 anwendbar. Sie führen zu teilweise erheblichen weiteren Komplizierungen des Steuerrechts.
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