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Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 (ErbStR-E 2019)
Kritische Anmerkungen aus Sicht der Praxis
Das BMF hat am den Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR-E 2019) veröffentlicht, mit dem die bisher geltenden Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 (ErbStR 2011) v. (BStBl 2011, Sondernummer 1/2011 S. 2) aufgehoben werden sollen. Im Folgenden wird dargestellt, an welchen Stellen des Entwurfs aus Sicht der Praxis Verbesserungsbedarf besteht.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Finanzverwaltung mit dem Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien viele neue Fragen aufwirft. Insbesondere hinsichtlich der Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen werden nur wenige Fragen beantwortet, die bereits zum Anwendungserlass zur Erbschaftsteuer 2017 gestellt wurden.
Die komplexen Regelungen des neuen Erbschaftsteuerrechts werden u. E. von der Finanzverwaltung im Zweifel ungünstig und zum Teil mit überschießender Wirkung für die Steuerpflichtigen ausgelegt. Es darf erwartet werden, dass die Auslegung des neuen Rechts in vielen Fällen letztendlich seitens der Finanzgerichtsbarkeit zu klären ist.
Zudem darf u. E. unter Berücksichtigung der vielen Unklarheiten des ErbStR-E 2019 bezweifelt werden, ob mit dem vorliegenden ...