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Qualitätskontrolle – Hinweis zur Grundgesamtheit nach APAReG ergänzt
Am hat die Kommission für Qualitätskontrolle ihren „Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG“ ergänzt. Mit der vorgenommenen Ergänzung wird klargestellt, dass Prüfungen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) nicht in die Grundgesamtheit für die Auftragsprüfung einer Qualitätskontrolle fallen. Unterliegen VVaG der Prüfungspflicht nach EU-Recht, fallen die Prüfungen in die Inspektionen, im Übrigen sind sie nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle.
Meldung der WPK vom , abrufbar unter http://go.nwb.de/jhnhr.