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Klarstellungen zum EEG 2017
Nach Meldung des IDW vom ergeben sich zum EEG 2017 u. a. Fragen betreffend den Stromverbrauch von einem Werkunternehmer auf dem Betriebsgelände des Antragsstellers und Dienstleistungsverträge. Daher hat das IDW dazu beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schriftlich um Klarstellung gebeten.
Meldung und Schreiben des IDW sind abrufbar unter http://go.nwb.de/9315b.