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Der steuerfreie Sanierungsgewinn nach dem UStAVermG
Weg frei für rückwirkende Anwendung
Mit dem auch als „JStG 2018“ bezeichneten Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2018 I S. 2338 – UStAVermG) wurde die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne zwar nicht wieder eingeführt, aber doch der Weg für ihre auch rückwirkende Anwendung freigemacht.
Zum Thema „Sanierungsgewinne“ finden Sie in der NWB Datenbank (aufrufbar unter www.nwb.de) folgende Arbeitshilfen und infoCenter-Beiträge:
Kanzler, Prüfungsschema zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen nach § 3a und § 3c Abs. 4 EStG
(s. S. 632 dieses Aufsatzes) NWB AAAAG-50151Gehrmann, Sanierungsgewinn, infoCenter NWB NAAAA-41716
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
Zum UStAVermG sind noch folgende weitere Beiträge erschienen: