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NWB Nr. 46 vom Fach 2 Seite 5535

Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

von Richter am FG Dr. Axel Schmidt-Liebig, Saarbrücken

- Anmerkungen zum (BStBl II S. 673) -

§ 227 AO gehört - u. a. neben § 42 AO - zu den Vorschriften der AO, die sich aus dem Charakter des Steuerrechts als einer durchweg zwingenden Rechtsmaterie erklären. Während § 42 AO die Aufweichung des Steueranspruchs durch Gestaltungen des weitgehend dispositiven Zivilrechts verhindern soll, schafft § 227 AO Abhilfe, wenn ein starres Festhalten am Steueranspruch zu untragbaren Ergebnissen führt. Beide Vorschriften haben Ausnahmecharakter und ihre Anwendung erfolgt demgemäß in der Praxis zu Recht eher zurückhaltend. Eine allzu enge Festlegung ihres Awendungsbereichs beraubt die Normen jedoch ihrer Funktion als ”Druckablaßventil des Steuerrechts”; Streitfragen, die eigentlich thematisch hierher gehören, werden dann nämlich statt dessen bei der Subsumtion unter die Rechtssatzbegriffe der Einzelsteuergesetze ausgetragen. Die relativ größten Chancen, einen Erlaß zu erwirken, hatten Stpfl. bisher im Bereich der steuerlichen Nebenleistungen (z. B. bei den Säumniszuschlägen), bei denen der Fiskalzweck nicht im Vordergrund steht. Die Entscheidung des (a. a. O.) schränkt nun auch diesen Bereich weiter ein.

Hierbei hatte der BFH...