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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 25 | Bargeldintensive Geschäftsbetriebe: Besteuerung verfassungswidrig wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits?

Beim IV. Senat des BFH ist die spannende Frage anhängig, ob es ein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von Gaststätten und anderen bargeldintensiven Geschäftsbetrieben gibt. Die Erfolgsaussichten mögen zwar nur gering sein. Dennoch sollten Berater – allein schon aus Haftungsgründen – bei Mandanten mit Einkünften aus bargeldintensiven Betrieben gegen alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Ist die Besteuerung von Gaststätten und anderen bargeldintensiven Geschäftsbetrieben verfassungswidrig? Und zwar deshalb, weil es ein strukturelles Vollzugsdefizit gibt? – Diese spannende Frage muss der IV. Senat des Bundesfinanzhofs beantworten.

Das FG Baden-Württemberg hat zwar in erster Instanz einen Verstoß gegen das Grundgesetz verneint. Die Richter aus Stuttgart haben aber – und das kann man wohl getrost als Überraschung bezeichnen – die Revision zugelassen . Die im Streitfall zu entscheidende Rechtsfrage sei von grundsätzlicher Bedeutung. Der Kläger hat sich diese Chance nicht entgehen lassen. Jetzt muss daher der BFH ran.

Die Erfolgsaussichten mögen zwar nur gering sein. Dennoch sollten Sie – allein schon aus ...