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NWB BB 3/2019 S. 69

Energieausweise: Häufig Erneuerungen notwendig

Immobilienbesitzer müssen aufpassen, denn die ersten Energieausweise laufen dieses Jahr ab und müssen erneuert werden. Das gilt zumindest dann, wenn die Gebäude verkauft oder neu vermietet werden sollen. Die ersten Energieausweise gab es 2008 bzw. 2009 mit einer Gültigkeit von zehn Jahren.