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BFH  - VI R 49/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 13a Abs 4, EStG § 13a Abs 3 S 1 Nr 4, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3

Rechtsfrage

Sind Leistungen einer Gemeinde für das durch eine beschränkt persönlichen Dienstbarkeit dinglich gesicherte, zeitlich nicht näher konkretisierte Recht auf Verlegung und Betrieb eines Regenwassserkanals mit dem Grundbetrag nach § 13a Abs. 4 EStG abgegolten bzw. dem Grundbetrag gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EStG hinzuzurechnen oder gehören sie --da Bodenschichten unterhalb der landwirtschaftlich genutzten Erdkrume dem Privatvermögen zuzurechnen sind-- zu den Einkünften i. S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bzw. § 22 Nr. 3 EStG?

Abgeltung; Grund und Boden; Land- und forstwirtschaftliches Vermögen; Nutzungsrecht; Wirtschaftliche Einheit

Fundstelle(n):
EAAAH-08018

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