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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 322

Hinzurechnung oder Kürzung in der Gewerbesteuer

Vorgehensweise bei Beteiligungseinkünften in Abhängigkeit von der Rechtsform

Anita Käding

Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und die Kürzungen nach § 9 GewStG stellen in der Ertragsteuerklausur des 2. Tags der StB-Prüfung regelmäßig einen Schwerpunkt dar. Insbesondere die Beteiligungseinkünfte sind dabei von besonderer Relevanz. Mit Einführung des § 8b Abs. 4 KStG – und der damit in bestimmten Konstellationen einhergehenden divergierenden Behandlung in der Körperschaft- und der Gewerbesteuer – ist das Thema noch komplexer geworden. Vielen Prüfungskandidaten fällt die systematische Bearbeitung solcher Sachverhalte schwer. Dies wird hier zum Anlass genommen, die Vorschriften der §§ 8 Nr. 5 und Nr. 8 sowie § 9 Nr. 2, Nr. 2a sowie Nr. 7 GewStG intensiv zu beleuchten und deren Auswirkungen an verschiedenen Fallbeispielen darzustellen. Im Fokus der nachfolgenden Fallstudie stehen dabei Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften als Empfänger der Beteiligungseinkünfte. Personengesellschaften als Empfänger von Beteiligungseinkünften sind ein – äußerst umfangreiches – Kapitel für sich. Dieses Thema werden wir daher zu einem späteren Zeitpunkt i. R. einer gesonderten Fallstudie erläutern.

Das Schaubild der Autorin „Hinzurechnung oder Kürzung in der Gewerbesteuer“, SteuerStud 5/201...