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Online-Beitrag vom

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen

BFH befragt EuGH zur Umsatzsteuerfreiheit eines Gesundheitstelefons

Professor Dr. Peter Mann

Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen setzt voraus, dass ein therapeutischer Zweck mit der Leistung verfolgt wird. In dem vorliegenden Verfahren geht es um den Betrieb einer Telefonhotline für gesetzliche Krankenkassen. Der BFH fragt den EuGH per Vorabentscheidungsersuchen, ob derartige Leistungen umsatzsteuerfrei sein können ( NWB NAAAH-05595).

I. Betrieb eines Gesundheitstelefons

Die Klägerin des Ausgangssachverhalts ist eine GmbH, die im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen ein sog. Gesundheitstelefon betrieb. Die Versicherten wurden dabei in medizinischer Hinsicht beraten. Darüber hinaus führte die Klägerin Begleitprogramme für an chronischen oder lang andauernden Krankheiten leidenden Patienten durch.

[i]Teilweise Beratung mit Unterstützung von ÄrztenDie telefonischen Beratungsleistungen wurden durch Krankenschwestern und medizinische Fachangestellte erbracht. Die Berater waren größtenteils als Gesundheitscoaches ausgebildet. Ein Arzt, regelmäßig ein Facharzt, wurde in mehr als 1/3 der Fälle hinzugezogen. Dieser übernahm dann die Beratung bzw. bei Rückfragen erteilte er Anweisungen oder eine zweite Meinung.

[i]24-Stunden-HotlinesIm Rahmen des Gesundheitstelefons richtete die Klägerin auch...