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Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht bei Veräußerung von Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften
Probleme und zukünftige Entwicklung
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erweitert der Gesetzgeber den Katalog beschränkt steuerpflichtiger Tatbestände. Seit dem sind Gewinne von Steuerausländern aus der Veräußerung von ausländischen Kapitalgesellschaftsanteilen in Deutschland ertragsteuerpflichtig, sofern das Gesellschaftsvermögen in den 365 Tagen vor der Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt zu mehr als der Hälfte unmittelbar oder mittelbar aus unbeweglichem Vermögen bestand (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG). Der Gesetzgeber schuf damit einen Besteuerungstatbestand, um das Besteuerungsrecht in Übereinstimmung mit der herrschenden Abkommenspraxis – dem Belegenheitsprinzip – auszuüben. Nachfolgend wird nach einer grundsätzlichen Einführung anhand von praktischen Beispielen die Vorgehensweise bei der Beurteilung eines entsprechenden Sachverhalts dargestellt und die bestehenden Unklarheiten sowie praktischen Probleme in diesem Zusammenhang aufgezeigt.
§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG ist nicht Ausdruck des Bemühens um zusätzliches Steuersubstrat, sondern einer sauberen nationalen Umsetzung der neueren deutschen DBA-Praxis...