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BBK Nr. 5 vom Seite 200

Neue Berichtspflichten für Jahresfinanzberichte

Dr. Benjamin Roos

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 224Ab 2020 müssen Unternehmen, deren Wertpapiere an regulierten Märkten innerhalb der EU notiert sind, ihren Jahresfinanzbericht in einem vorgegebenen einheitlichen elektronischen Berichtsformat online veröffentlichen. Die erstmalige Anwendung der neuen Formatvorgaben wird erheblichen Zusatzaufwand bedeuten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Entwicklung und Inhalt eines EU-Regulierungsstandards

[i]ESEF = EU-einheitliches elektronisches BerichtsformatBereits 2013 wurde durch Änderung der Transparenzrichtlinie festgelegt, dass ab 2020 Jahresfinanzberichte europäischer Emittenten im EU-weit einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) zu veröffentlichen sind. Hierzu hat die EU-Kommission die europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) beauftragt, einen sog. technischen Regulierungsstandard (RTS) zur Umsetzung von ESEF zu erarbeiten. Der finale RTS-Entwurf wurde am von der EU-Kommission verabschiedet und beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Eckpunkte:

  • Die Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte hat zwingend im Extensible Hypertext Markup Language-(XHTML-)Format zu erfolgen. Das bisher in der Praxis häufig genutzte PDF-Format ist nicht vorgesehen.

  • Sofern die Jahresf...