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§ 6b Abs. 2a Satz 4 bis 6 EStG: Die neue Verzinsungsregelung bei unterlassener Auslandsreinvestition
Stundungswahlrecht verliert an Attraktivität
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – v. (BGBl 2018 I S. 2338) wurde die Stundungsregelung des § 6b Abs. 2a EStG um ein Verzinsungsgebot für den Fall einer ganz oder teilweise ausbleibenden Auslandsreinvestition ergänzt. Diese Vorschrift ist erstmals auf Gewinne i. S. des § 6b Abs. 2 EStG anzuwenden, die in nach dem beginnenden Wirtschaftsjahren entstanden sind (§ 52 Abs. 14 Satz 3 EStG).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
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