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BFH 22.11.2018 V R 21/17, StuB 4/2019 S. 173

Umsatzsteuer | Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet

§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG a. F. bezog sich mit seiner Verweisung auf das Investmentgesetz nur auf die Verwaltung inländischer Investmentvermögen, nicht aber auch auf ausländische Investmentvermögen, die dem Investmentgesetz nur in Bezug auf den Anteilsvertrieb unterlagen (Bezug: § 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a, § 4 Nr. 8 Buchst. h, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG; Art. 135 Art. 1 Buchst. g, Art. 169 Buchst. a MwStSystRL).

Praxishinweise

Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG in der im Streitjahr 2009 gültigen Fassung ist die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz (InvG) und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. des Versicherungsaufsichtsgesetzes umsatzsteuerfrei. Unionsrechtliche Grundlage ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Der BFH leitet sein Ergebnis aus den EuGH-Urteilen vom - C-363/05 „JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies“ NWB QAAAC-52492 (BStBl 2010 II S. 573), sowie vom - C-595/13 „Fiscal...BGBl 2013 I S. 4318