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Umsatzsteuer | Anwendungsfragen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Organschaftsverhältnissen
Die Wirkungen der Organschaft sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Nur die im Inland gelegenen Unternehmensteile sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG als ein Unternehmen zu behandeln. Im Verhältnis zu den im Ausland gelegenen – organschaftlich begründeten – Unternehmensteilen sowie zwischen diesen ausländischen Unternehmensteilen sind die Wirkungen der Organschaft aufgehoben.
Die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG haben in der Besteuerungspraxis in bestimmten Fällen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Anwendungsfragen aufgeworfen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Fallgestaltungen:
1. Ansässigkeit des Organträgers im Inland
(Abschnitt 2.9. Abs. 6 UStAE)
Ist der Organträger im Inland ansässig,...