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Keine Begrenzung der Bilanzänderung auf die sich aus der Steuerbilanz ergebende Gewinnänderung
Unter dem Begriff „Gewinn“ i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist gemäß nrkr. NWB JAAAG-93714 (BFH-Az.: XI R 8/18; EFG 2018 S. 1617) der steuerliche Gewinn und nicht der Bilanzgewinn i. S. des § 4 Abs. 1 EStG zu verstehen, so dass § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Bilanzänderung in Höhe der aus der Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Gewinnauswirkung und nicht lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz ergebenden Gewinnänderung erlaubt.