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Teilwertabschreibung einer Forderung trotz Weiterbelieferung
I. Sachverhalt
Einzelkaufmann U handelt mit Maschinen für Tunnel- und Straßenbau, und zwar in der Weise, dass er erst nach Auftragseingang selbst Hersteller beauftragt. Hauptsächlich beliefert U russische Unternehmen. Diese bedienen sich U teils aus abwicklungstechnischen Gründen, teils aber auch deshalb, weil sie im Falle von Direktbestellung bei den Herstellern in Vorkasse treten müssten, während sie an U nur Anzahlungen i. H. von 20 % der Auftragssumme leisten.
Im ersten Halbjahr 01 bestellt der russische Kunde K zwei Maschinen für je 1,8 Mio. €, im Herbst 01 noch eine dritte zum gleichen Preis. Für die beiden ersten Maschinen wird die Anzahlung von K geleistet, auf die dritte vertragswidrig nicht. Die Auslieferung der beiden ersten Maschinen erfolgt im September. Auf die sofort fällige Restzahlung von 80 % wird bis zum Jahresende nur ein kleiner Teil geleistet. Gleichwohl liefert U die dritte Maschine noch im Dezember aus. Entscheidend hierfür ist, dass K ohne die Maschinen bestimmte Aufträge für seine Kunden sonst nicht erfüllen könnte und damit von Insolvenz bedroht wäre. Der Forderungssaldo per beträgt 4 Mio. €. Zwischen April und September 02 erfolgen weitere Lieferu...