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FG Köln 16.03.2018 2 K 1050/17, BBK 5/2019 S. 207

Umsatzsteuer | Rechnungsberichtigung bei Vorsteuervergütung

Im Vorsteuervergütungsverfahren ist eine Rechnungsberichtigung zulässig. Die Berichtigung kann sich dabei auch auf Angaben zur vermeintlichen Steuerfreiheit beziehen und hat zur Folge, dass trotz einer bestandskräftigen Ablehnung der Vorsteuervergütung ein neuer Vergütungsantrag innerhalb von neun Monaten nach Vorlage der berichtigten Rechnung gestellt werden kann.

Die [i]Bestandskraft des Ablehnungsbescheids war unschädlich Klägerin im Urteilsfall war ein französisches Unternehmen, das Werkzeuge in Deutschland kaufte und die Werkzeuge in einer deutschen Betriebsstätte beließ. Die Lieferung war daher weder als innergemeinschaftliche Lieferung noch als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei. In der Rechnung stand jedoch der Zusatz, dass es sich um eine Ausfuhrlieferung handle. Das BZSt lehnte daher den Vergütungsantrag im Jahr 2012 bestandskräftig ab,...