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StuB Nr. 4 vom Seite 148

Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme als Bürge

Anmerkungen zum

RA/StB Dr. Thomas Otto

Nach dem führen Einzahlungen des Gesellschafters einer GmbH in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer gegebenenfalls steuerlich irrelevanten Inanspruchnahme als Bürge zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Mit diesem Urteil führt der BFH seine – im Jahre 2017 grundlegend geänderte – Rechtsprechung zur steuerrechtlichen Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten bei im Privatvermögen gehaltenen Kapitalbeteiligungen fort. Zudem schärft der BFH seine Überlegungen zur Nichtanwendbarkeit des § 42 AO im Rahmen des § 17 EStG. Im Folgenden werden Inhalt und praktische Auswirkungen der BFH-Entscheidung vom dargestellt.

Kernfragen
  • Was war Gegenstand der Entscheidung des ?

  • Wie hat der BFH entschieden?

  • Was ist die Grundaussage des für die Beratungspraxis?

I. Einleitung

1. Gesetzliche Ausgangslage

[i]Ott, Ausfall von Finanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters, StuB 1/2019 S. 35 NWB SAAAH-03340 Fuhrmann, Präzisierung der Anschaffungskosten nach § 17 EStG durch das BFH-Urteil v. 20.7.2018 - IX R 5/15, NWB 52/2018 S. 3880 NWB SAAAH-03447 Möller, Nachträgliche Anschaffungskosten bei Einzahlung in die Kapitalrücklage, KSR 12/2018 S. 3 NWB AAAAH-01123 Greil/Wargowske, in: Kanzler/Kraft/Bäum, EStG Kommentar, 3. Aufl. 2018, § 17 NWB IAAAG-64352 Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft...