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Präzisierung der Anschaffungskosten nach § 17 EStG durch das
Sachverhalt der Besprechungsentscheidung
Die Besprechungsentscheidung v. - IX R 5/15 NWB HAAAH-00046 betrifft das Jahr 2010. Damit war – vorbehaltlich der in der Entscheidung nicht relevanten Vertrauensschutzregelung des BFH – bereits die geänderte Rechtsprechung zur Bestimmung der Anschaffungskosten maßgeblich.
Im Streitfall waren der Kläger und seine drei Brüder seit 2003 zu je einem Viertel an der vom Vater im Jahr 1989 gegründeten A-GmbH beteiligt. Der Kläger hatte verschiedene Sicherheiten für Kredite einer Bank gegeben. Die GmbH wurde notleidend und stellte zum Ende des Jahres 2009 ihren Geschäftsbetrieb ein. Sie veräußerte ihr gesamtes Vermögen an die I-GmbH. An dieser waren neben dem Kläger sein Bruder D und ein Dritter zu gleichen Teilen beteiligt.
Im Laufe des Jahres 2010 leisteten der Kläger und seine drei Brüder – jeweils in gleicher Höhe – Zuführungen in die Kapitalrücklage der A-GmbH. Im Rahmen einer Schuldenbereinigungsvereinbarung zahlte die A-GmbH an die Gläubiger-Bank einen Betrag von insgesamt 275.000 € und d...