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NWB Nr. 8 vom

Leistungsbeschreibung und Vorsteuerabzug – EuGH abermals großzügig

Robert C. Prätzler

Der EuGH liefert mit seiner Entscheidung v.  - Rs. C-491/18 „Mennica Wroclawska“ neue Argumente gegen die strenge deutsche Sichtweise zur Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 UStG). Die Entscheidung sollte es in vielen Fällen ermöglichen, den Vorsteuerabzug durch zusätzliche Informationen zu sichern, und zwar auch dann, wenn diese nicht in der Rechnung referenziert sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Rechnungen und Vorsteuerabzug: [i]Sikorski, NWB 8/2017 S. 564 Nach langjähriger Verwaltungsmeinung und Finanzrechtsprechung war der Vorsteuerabzug nur möglich mit Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung mit Umsatzsteuerausweis (§ 14 Abs. 1 und 4 UStG). Bereits kleine formale Fehler waren schädlich, was in steuerlichen Prüfungen zusätzlich Zinsen (§ 233a AO) auslöste. Rechnungskorrekturen (§ 31 Abs. 5 UStDV) wurden nur gegenwartsbezogen wirksam.

Rückwirkende Berichtigung nach „Senatex“ löst nicht alle Probleme: [i]Becker, NWB 45/2016 S. 3374 Der EuGH ließ mit Urteil v.  - Rs. C-518/14 „Senatex“ NWB XAAAF-82024 eine rückwirkende Heilung des Vorsteuerabzugs durch Korrektur des fehlenden Merkmals der Steuernummer zu. Diese Rechtsprechung setzte der BFH im Jahr 2016 in drei Urteilen um. Damit kann in vielen Fällen das...