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Echte und unechte Realteilung – Unterschiede in der steuerlichen Behandlung
Mit Schreiben v. (BStBl 2019 I S. 6) hat das BMF ein neues Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Realteilung veröffentlicht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Abgrenzung zwischen echter und unechter Realteilung: [i]Zantopp, Realteilung, Grundlagen NWB PAAAE-69376 Eine echte Realteilung liegt vor, wenn auf Ebene der real zu teilenden Mitunternehmerschaft eine Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG) vorliegt. Scheidet ein Mitunternehmer aus dieser gegen Übernahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens aus und führen die übrigen Mitunternehmer die Mitunternehmerschaft fort, liegt ein Fall der unechten Realteilung vor.
[i]Ausscheiden gegen Abfindung in GeldKeine Realteilung, sondern ein Veräußerungsvorgang liegt vor, wenn der ausscheidende Mitunternehmer lediglich gegen Zahlung einer von den übrigen Mitunternehmern gezahlten Abfindung in Geld ausscheidet. Ebenfalls keine Realteilung liegt vor, wenn der ausscheidende Mitunternehmer alle übernommenen Einzelwirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt. Die Zahlung von Spitzen- oder Wertausgleichen ist sowohl bei der echten als auch der unechten Realteilung möglich.
Gegenstand der Realteilung: [i]Grundsatz: Gesamthandsvermögen der MitunternehmerschaftGegenstand der Realteilung ist grundsätzlich nur noch das Gesamthandsvermögen der M...