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Mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung bei Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit?
Der BFH hat mit zur Inanspruchnahme einer Kleinunternehmerregelung bei Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit auf mehrere Rechtsträger entschieden.
I. Leitsatz (amtlich)
Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt.
II. Sachverhalt
1. Tätigkeit der Klägerin
Die im Jahr 2014 formwechselnd in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) umgewandelte Klägerin war in den Streitjahren 2009 bis 2011 in Form einer GmbH (A-GmbH) als Steuerberatungsgesellschaft tätig. In diesem Zusammenhang übernahm sie für ihre Kunden u. a. die Erstellung von Buchführung, Lohnabrechnung, Gewinnermittlung und Steuererklärung.
Die Klägerin war (zeitweise) an insgesamt sechs GmbH & Co. KGs (KGs) jeweils als Kommanditistin beteiligt, welche deren Kunden überwiegend die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle anboten. Die KGs hatten keine eigenen Angest...