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FG München 27.06.2018 1 K 2318/17, BBK 4/2019 S. 165

Außenprüfung | Wann ist die Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers unverhältnismäßig?

Die Aufforderung eines Außenprüfers zur Überlassung eines Datenträgers ist unverhältnismäßig, wenn sie nicht erkennen lässt, wo der Datenzugriff und die Auswertung erfolgen sollen und ob, wo und wie lange die Daten gespeichert werden sollen. Nach dem FG genügt es nicht, dass in der Aufforderung auf die GDPdU verwiesen wird. Das FG verlangt vielmehr, dass in der Aufforderung zur Überlassung des Datenträgers geregelt wird, S. 166

  • ob [i]Ort der Auswertungdie Auswertung und Speicherung des Datenträgers nur in den Räumen des Steuerpflichtigen oder in den Räumen des Finanzamts oder auch auf dem Laptop des Prüfers erfolgen können;

  • ob [i]Dauer der Speicherungdie Daten auch noch nach dem tatsächlichen Abschluss der Außenprüfung gespeichert werden, etwa bis zum Abschluss eines Einspruchsverfahrens.

Hinweis:

Die [i]Aufforderung ist mit Einspruch anfechtbar Aufforderung zur Überlassung des Datenträ...