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Steuerrecht | BMF-Antwort an die Verbände zur Neuregelung für Elektrofahrzeuge
Das BMF äußert sich in einem Antwortschreiben an den Verband der Automobilindustrie e. V. zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG i. d. F. des sog. JStG 2018.
Der Gesetzgeber hat den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung eines betrieblichen [i]0,5 % statt 1 % des Bruttolistenpreises Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs bei Anwendung der Prozentmethode von 1 % auf 0,5 % des Bruttolistenpreises monatlich gesenkt. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode werden die Anschaffungskosten für das Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeug ebenfalls nur zur Hälfte angesetzt. Das Gesetz setzt aber voraus, dass das Elektro- bzw. Hybridfahrzeug im Zeitraum vom bis angeschafft wird.
[i]BMF stellt auf Zeitpunkt der Überlassung an Arbeitnehmer abDemgegenüber stellt das BMF nicht auf den Anschaffungszeitpunkt ab, sondern verlangt lediglich, dass das Fahr...