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BMF 19.12.2018 IV C 5 - S 2334/14/10002-07, BBK 4/2019 S. 162

Steuerrecht | BMF-Antwort an die Verbände zur Neuregelung für Elektrofahrzeuge

Das BMF äußert sich in einem Antwortschreiben an den Verband der Automobilindustrie e. V. zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG i. d. F. des sog. JStG 2018.

Der Gesetzgeber hat den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung eines betrieblichen [i]0,5 % statt 1 % des Bruttolistenpreises Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs bei Anwendung der Prozentmethode von 1 % auf 0,5 % des Bruttolistenpreises monatlich gesenkt. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode werden die Anschaffungskosten für das Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeug ebenfalls nur zur Hälfte angesetzt. Das Gesetz setzt aber voraus, dass das Elektro- bzw. Hybridfahrzeug im Zeitraum vom bis angeschafft wird.

[i]BMF stellt auf Zeitpunkt der Überlassung an Arbeitnehmer abDemgegenüber stellt das BMF nicht auf den Anschaffungszeitpunkt ab, sondern verlangt lediglich, dass das Fahr...