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Unfallversicherung | Veranlagung einer PartGmbB
Die Bildung einer gemeinsamen Tarifstelle für „Unternehmen der Beratung und Auskunft“ mit „Unternehmen von Interessenvertretungen und Religionsgemeinschaften“ im Gefahrtarif 2011 und der Gefahrtarifstelle 05 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist rechtlich nicht zu beanstanden. Da die Unfallversicherungsträger die Gefahrklassen autonom festsetzen (§ 157 SGB VII), kommt ihnen dabei – innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung – ein gewisser Gestaltungsspielraum zu, den auch die Gerichte anlässlich einer Überprüfung von Veranlagungen nach dem Gefahrtarif zu beachten haben.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Veranlagung einer PartGmbB nach dem ab gültigen Gefahrtarif des Unfallversicherungsträgers und über die Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide für 2012 und 2013....