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Umsatzsteuer | Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann laut nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung).
Die Änderung der Rechtsprechung ist von immenser praktischer Bedeutung. Nach dem neuen Verständnis ist eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. der §§ 741 ff. BGB, auch wenn sie als solche nach außen in Erscheinung tritt, nicht Unternehmerin i. S. des § 2 UStG. Unternehmer sind vielmehr jeweils – anteilig – die Gemeinschafter. Dementsprechend kann die Bruchteilsgemeinschaft auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen; vorsteuerabzugsberechtigt können vielmehr nur die Gemeinschafter sein. Der Umfang der Leistungen und Leistungsbezüge der Bruchteilseigentümer mu...