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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 14

Vorsteuerabzug ohne Rechnung – wird damit auch die Rechnungsberichtigung obsolet?

„Lucreţiu Hadrian Vădan“

Britta Lüger

Der EuGH hat entschieden, dass die Vorlage von Rechnungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs nicht (mehr) zwingend erforderlich ist. Im konkreten Fall bestätigte der EuGH die Rechtmäßigkeit der Versagung des Vorsteuerabzugs. Dennoch hat das Urteil hohe praktische Relevanz, scheint es doch eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zu sein.

I. Allgemeines

In dem vom EuGH entschiedenen Fall ging es um ein rumänisches Vorabentscheidungsersuchen der Agenția Națională de Administrare Fiscală – Direcția Generală de Soluționare a Contestațiilor (Staatliche Steuerverwaltungsagentur – Generaldirektion für Rechtsbehelfsentscheidungen, Rumänien) sowie der Direcția Generală Regională a Finanțelor Publice Brașov – Administrația Județeană a Finanțelor Publice Alba (Regionale Generaldirektion für öffentliche Finanzen Brașov – Kreisverwaltung für öffentliche Finanzen Alba, Rumänien) hinsichtlich der Nachweisanforderungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs.

Im vorgenannten „Vădan“ hat der EuGH entschieden, dass der Vorsteuerabzug nicht allein durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens möglich ist, sofern die maßg...