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STFAN Nr. 2 vom Seite 1

Editorial

Natalie Larenta | Redaktion | n.larenta@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

grundsätzlich wird jeder Steuerpflichtige mit seinem individuellen Einkommen veranlagt. Jedoch sieht das Einkommensteuergesetz zum grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie eine Ehegattenveranlagung vor. Der Beitrag von David Jauch informiert umfassend, was bei der Veranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen ist.

Beim Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen werden in der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Buchwert des Wirtschaftsguts meist nicht unerhebliche stille Reserven aufgedeckt, welche zu versteuern sind. Florian Becker zeigt in seinem Artikel auf, welche Möglichkeiten das Steuerrecht zur Abmilderung der steuerrechtlichen Folgen aufgrund von stillen Reserven bietet.

Welche Änderungen bei der Bekanntgabe von Gewerbesteuermessbescheiden in Nordrhein-Westfalen ab dem wirksam werden, stellt Birgit Hoffjann in Ihrem Artikel dar.

Herzliche Grüße

Ihre

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