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RENO Nr. 2 vom Seite 11

Erbrecht- und erbschaftsteuerrechtliches Grundwissen

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

Im Folgenden soll ein Überblick über das Erbrecht gegeben werden. Ein weiterer Teil widmet sich dann dem Erbschaftsteuerrecht.

Allgemeines

Das Erbrecht ist im fünften Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 1922 bis 2385 BGB). Hierin wird festgelegt, wer das Vermögen erhält, wenn eine Person verstirbt. Denn ein herrenloses Vermögen soll es nicht geben.

Gesamtrechtsnachfolge

Verstirbt eine Person, dann geht deren Vermögen als Ganzes entweder auf eine oder auf mehrere Personen über. Man spricht hier von der Gesamtrechtsnachfolge (vgl. § 1922 BGB). Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet und diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, als Erben. Das Vermögen wird als Erbschaft oder auch als Nachlass bezeichnet. Dabei zählen zum Vermögen auch die Schulden.

Beispiel

Otto verstirbt. Sein Nachlass besteht aus einem selbstgenutzten Einfamilienhaus und aus Guthaben bei Banken. Gesetzlicher Erbe ist sein Sohn Hans.

Erblasser ist hier Otto, Erbe der Sohn Hans und das Vermögen – bestehend aus dem selbstgenutzten Einfamilienhaus und aus den Guthaben bei den Banken – ist die Erbschaft bzw. der Nachlass.

Gesetzliche Erbfolge

Hat ein Erblasser entweder kein oder kein rechtswirksames Testament errichtet, bestimmt da...

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