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LfSt Niedersachsen | Steuerbefreiung der Seeschifffahrt
Das Landesamt für Steuern des Landes Niedersachsen hat sich in einer Verfügung ausführlich zu bestimmten Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Seeschifffahrt geäußert und dabei der Auslegung der und v. breiten Raum gegeben. So wird die im letzteren Schreiben ausgeführte Regelung des BMF, dass nach § 8 Abs. 1 UStG steuerbefreite Umsätze nur an „vorhandene“ Wasserfahrzeuge ausgeführt werden können, näher erläutert. Besonderes Interesse verdient die breit dargelegte, anhand von Beispielen veranschaulichte Auffassung des Landesamtes, unter welchen Umständen eine Leistung nach dieser Vorschrift auch auf den Vorstufen steuerbefreit sein kann. Das Landesamt äußert sich darüber hinaus [i]Näheres zur Steuerbefreiung auf den Vorstufen zum Nachweis der Verwendung für den Bedarf eines Seeschiffes, zum Gutglaubensschutz fü...