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BFH 06.09.2018 V R 55/17, StuB 3/2019 S. 134

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Pauschallandwirte in der Umsatzsteuer

Zur normalen Ausstattung eines landwirtschaftlichen Betriebs gehört der einzige Mähdrescher eines Landwirts auch dann, wenn er – bei nicht unerheblichem Eigennutzungsanteil (hier: 20 %) – über die Anforderungen des eigenen Betriebs hinausgeht und vom Landwirt bei Erntearbeiten für andere Landwirte eingesetzt wird (Bezug: § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG; Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL).

Praxishinweise

(1) Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG wird für die übrigen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze, die nicht bereits unter § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG fallen, vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 die Steuer seit auf 10,7 % (vor 2007: 9 %) der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Gemäß § 24 Abs. 1 Sätze 3 und 4 UStG werden die Vorsteuerbeträge, soweit sie diesen „übrigen Umsätzen“ zuzurechnen sind, auf 10,7 % (vor 2007: 9 %) der Bemessungsgrundlage für dies...