Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens
Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsports, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit (Bezug: Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG; § 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 20 und 21, § 60a AO; § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2 FGO; § 15, § 15a Abs. 1 WaffG).S. 134
(1) Die Sportart „IPSC-Schießen“ wird in der Weise ausgeübt, dass, in Abgrenzung zum statischen Schießsport, bei dem der Schütze an einem festen Platz steht, der IPSC-Schütze in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen absolviert. Geschossen wird auf abstrakte Zielscheiben, auf einfarbige achteckige Pappscheiben mit verschiedenen Trefferzonen oder auf runde/längliche Metallplatten. Für die Sportart existiert ein u...