Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung
Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des NWB QAAAD-80473, BStBl 2011 II S. 996 = Kurzinfo StuB 2011 S. 390 NWB DAAAD-83399).
(1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des leistenden Unternehmers kommt es zu einer Aufspaltung in mehrere umsatzsteuerlich getrennt zu beurteilende Unternehmensteile, bei denen es sich z. B. um die Insolvenzmasse, das vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögen oder um einen vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil handeln kann. Die den vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil betreffenden Umsatzsteueransprüche können nur zur T...