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NWB Nr. 7 vom Seite 424

Urlaub: Entgelt, Abfindung, Verfall – ein Update zum Urlaubsrecht

Neueste Rechtsprechung des EuGH, des BAG und anderer Arbeitsgerichte und ihre Folgen für die Praxis

Professor Dr. Tim Jesgarzewski

In der Wahrnehmung der vereinbarten Bedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spielt der Urlaub neben der Vergütung eine herausgehobene Rolle. Der Umfang des jährlichen Erholungsurlaubs, die Regelungen, wann er genommen oder vom Arbeitgeber verwehrt werden kann, der Verfall und die Abgeltung restlichen Urlaubs spielen in der arbeitsrechtlichen Praxis eine große Rolle. Dies zeigt sich auch an der zunehmenden Dynamik der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht in den vergangenen Jahren. Mehrere höchstrichterliche Entscheidungen sind Anlass für ein Update der Rechtsprechung (dazu zuletzt Seel, ).

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes in seinen Grundzügen

Der Kern des deutschen Urlaubsrechts ist das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Durch individual- oder tarifvertragliche Regelungen können allerdings abweichende Regelungen getroffen werden.

1. Länge des Urlaubs

[i]Anspruch auf mindestens 24 Werktage UrlaubNach dem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Jahreserholungsurlaub in Form einer bezahlten Freistellung von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Der Erholungsurlaub beträgt mindestens 24 Werktage (§ 3 BUrlG). Praktisch haben allerdings viele Arbeitnehmer a...