Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Fachkräfte für Lagerlogistik
1. Aufl. 2019
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1. Die Berufsabschlussprüfung
1.1 Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen der Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik – Ausbildungsordnung vom –, sowie der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik vom .
Die Ausbildungsordnung regelt u. a. Folgendes:
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Die Ausbildungsberufe
Fachlagerist/Fachlageristin und
Fachkraft für Lagerlogistik
werden staatlich anerkannt.
Ausbildungsdauer
Die Regelausbildungsdauer für Fachkräfte für Lagerlogistik beträgt drei Jahre.
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen,
Einsatz von Arbeitsmitteln,
Annahme von Gütern,
9.Lagerung von Gütern,
Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
Versand von Gütern.S. 16