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Einkommensteuer | Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung
Das entschieden, dass sich eine ausgebildete Industriekauffrau, die im Anschluss an die Ausbildung neben ihrer Vollzeittätigkeit im Ausbildungsbetrieb in Teilzeit den Studiengang „Business Administration“ absolviert, noch in einer einheitlichen Erstausbildung befindet.
Im Streitfall hatte die Familienkasse die Auffassung vertreten, dass die Tochter nach der abgeschlossenen Berufsausbildung eine schädliche, den Kindergeldanspruch ausschließende Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich ausübe, und daher ein Anspruch auf Kindergeld nicht mehr bestehe. Entscheidend sei nach der Rechtsprechung, dass die berufspraktische Erfahrung im bereits erlernten Ausbildungsberuf notwendige Voraussetzung für das Erreichen des weiteren Berufsabsc...