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Investmentsteuer – Erträge aus sogenannten Madoff-Fonds (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zu Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Madoff-Fonds herausgegeben.
Hierin stellt das BMF u. a. klar, dass bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, die vor dem erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen ist. In allen anderen Fällen sind die Ausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Quelle: -1/18/10009 NWB VAAAH-04525