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PiR Nr. 2 vom Seite 60

Korrektur eines Fehlers in der Vorperiode

WP Dr. Jens Freiberg, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Das Geschäftsjahr von Unternehmen U entspricht dem Kalenderjahr. Der Abschluss wird innerhalb der ersten acht Wochen der neuen Berichtsperiode aufgestellt und anschließend vom Aufsichtsgremium gebilligt. Neben einem Halbjahresfinanzbericht wird zum ersten und dritten Quartal eine Zwischenmitteilung in einem Zeitraum zwischen zehn Wochen nach dem Beginn und sechs Wochen vor Ende der ersten und zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Kurz vor Veröffentlichung des Abschlusses wird ein wesentlicher Fehler im bereits gebilligten Abschluss festgestellt, eine im letzten Quartal der abgelaufenen Periode erforderliche Rückstellung sollte zwar, wurde aber aufgrund eines prozessualen Missverständnisses nicht erfasst.

II. Fragestellung

Welche Anforderungen sind an die Fehlerkorrektur des zur Veröffentlichung vorgesehenen Abschlusses zu stellen?

III. Lösungshinweise

1. Feststellung eines Fehlers

Ein Fehler in der Bilanzierung setzt eine Auslassung oder fehlerhafte Angabe im Abschluss für eine oder mehrere Perioden voraus (objektiver Tatbestand), die sich aus einer Nicht- oder Fehlanwendung (subjektives Element) von am Stichtag zur Verfügung stehenden zu...

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PiR - Internationale Rechnungslegung