Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
5. Aufl. 2019
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1313. Immaterielle Vermögensgegenstände
13.113.1 Entgeltlich erworbene Software
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare
Punktzahl |
Verbund | 13 | 15,38 % | 4,0 - 6,0 |
NRW | 23 | 4,35 % | 9,0 |
Billy Gates kaufte Anfang Oktober eine Standardsoftware (Nutzungsdauer 3 Jahre) für 3.000 € zzgl. 19 % USt. Für den versicherten Versand wurden ihm zusätzlich 71,40 € inkl. 19 % USt in Rechnung gestellt. Ende Oktober zahlte Billy Gates den Gesamtrechnungsbetrag unter Abzug von 2 % Skonto auf die Standardsoftware per Überweisung.
Buchen Sie den Kauf, die Zahlung und die Abschreibung zum 31.12.
Kann Billy Gates für die Standardsoftware eine Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 EStG in Anspruch nehmen? Begründen Sie Ihre Antwort.
Lösung zu Aufgabe 1: Die teure Standardsoftware
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Sollkonto | Betrag (Euro) | Habenkonto | Betrag (Euro) |
0135 EDV-Software | 3.060,00 | 3310 VerbaLuL | 3.641,40 |
1400 VoSt | 581,40 |
Die Versandkosten i. H. v. 60,00 € zzgl. 11,40 € USt sind Anschaffungsnebenkosten i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB und deshalb aktivierungspflichtig auf dem Konto 0135 EDV- Software . Hier darf auf gar keinen Fall auf das Konto 5800 BNK gebucht werden. Ein- zelheiten zur Ermittlung der AK gem. § 255 Abs. 1 HGB folgen in d...