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NWB-BB Nr. 2 vom Seite 39

Fokus: Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung durch erneute Zurverfügungstellung von Barmitteln

Rechtsanwalt, FAStR, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Eine Gläubigerbenachteiligung durch die Tilgung einer Darlehensforderung mit Barmitteln durch den Schuldner kann dadurch beseitigt werden, dass der Darlehensgeber dem Schuldner erneut Barmittel zu gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellt ( NWB UAAAG-72393).

Sachverhalt

Durch Insolvenzantrag vom wurde am über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger ist der Verwalter. Der Schuldner hat mit seiner Schwester eine Vereinbarung mit Datum vom – die mit „Rückzahlungsvereinbarung“ überschrieben war – getroffen. Darin war festgehalten, dass er seiner Schwester 23.500 € schulde und diesen Betrag bis zum zurückzuzahlen habe. Am erhielt der Schuldner aus einer Lebensversicherung einen Betrag i. H. von 25.000 € durch Überweisung auf sein Konto. Anschließend (am ) hob der Schuldner 23.500 € als Barmittel von seinem Konto ab und gab diesen Betrag der beklagten Schwester. Die Beklagte trägt vor, dass sie aus diesen Barmitteln einen Betrag i. H. von 16.500 € am an den Schuldner wieder zurückbezahlt habe.

Der klagende Verwalter nimmt nun die Beklagte durch Insolvenzanfech...