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NWB BB 2/2019 S. 36

Offenlegung: Fristüberschreitung vermeiden

Firmen, die zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sind, sollten darauf achten, dass sie die Frist von zwölf Monaten einhalten. Bei Überschreitungen drohen regelmäßig hohe Ordnungsgelder. Wenn die vom Bundesamt für Justiz gesetzte Nachfrist eingehalten wird, kann das Ordnungsgeld reduziert werden. Wichtig: Eine Nullbilanz hat keine befreiende Wirkung mehr. Betroffen sind auch Kleinstunternehmen und Firmen, die sich in Insolvenz oder Liquidation befinden.