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Veräußerung ausländischer Immobilienkapitalgesellschaften
Ausweitung der beschränkten Steuerpflicht ab 2019
Gemäß Art. 13 Abs. 4 OECD-MA dürfen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an nicht in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften, deren Vermögen überwiegend aus deutschen Immobilien besteht, in Deutschland besteuert werden. Da es bislang aber an einer entsprechenden Regelung im nationalen deutschen Steuerrecht fehlt, konnte dieses Besteuerungsrecht in Deutschland nicht wahrgenommen werden. Nach der Ausweitung des Katalogs der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen ab dem Jahr 2019 auch Gewinne aus der Veräußerung von im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland, wenn der Anteileigner zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt ist und deren Anteilswert im Wesentlichen durch inländischen Grundbesitz bestimmt wird.
Adrian/Fey/Yilmaz, Jahressteuergesetz 2018 verabschiedet, StuB 2/2019 S. 57 NWB QAAAH-05046
Was war der Anlass für die Gesetzesänderung?
Was ist Ziel der Neuregelung?
Wie ist die Änderung praktisch zu werten?
I. Ausgangssituation
[i]Hörster, UStAVermG: Änderungen des Einkommensteuergesetzes, NWB 51/2018 S. 3816 NWB NAAAH-01859 Ausländische Anleger, die in den deutschen Immobilienmarkt investieren, halten den Grundbesitz oftmals nicht unmittelbar, sondern über eine eigene Immobiliengesellsc...