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NWB Nr. 34 vom Seite 2589

Aktuelles

Keine Berücksichtigung familienbezogener Gehaltszuschläge in der Familienversicherung

Nach § 10 Abs. 3 SGB V sind Kinder nicht in den kostenlosen Schutz der Familienversicherung einbezogen, wenn der nicht gesetzlich krankenversicherte Elternteil ein Gesamteinkommen hat, das die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und zudem noch höher ist als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Elternteils. Maßgeblich für den Gesamteinkommensbegriff ist insoweit § 16 SGB IV. Danach gehört zum Gesamteinkommen u. a. das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung.

Während bislang das Arbeitsentgelt, ggf. gemindert um Werbungskosten, in voller Höhe in die Gesamteinkommensberechnung einging, entschied nun das , dass Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, ebenfalls unberücksichtigt bleiben müssen und deshalb abzuziehen sind. Das Gericht gab damit der Klage der Ehefrau eines nicht gesetzlich krankenversicherten Berufssoldaten statt, dessen Gehalt zwar insgesamt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstieg, was jedoch nur auf die Zahlung von familienbezogenen Gehaltsbestandteilen zurückzuführen war. Die Vorinstanzen hatten sämtlich gegensätzlich geur...