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Einkommensteuer | Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. (2) Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unterbeteiligte eine Einlage leistet.
Die Vorentscheidung ist auf große Aufmerksamkeit in der Fachliteratur gestoßen. Das Finanzgericht hatte noch im Hinblick auf die umstrittene Entscheidung des VIII. Senats des (BStBl 2014 II S. 968) die Auffassung vertreten, der Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV sei erfolgswirksam zu erfassen. Im Zeitpunkt seiner...BStBl 2015 I S. 542BStBl 2016 I S. 279