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Klassifikation von Untermietverhältnissen (subleases) nach IFRS 16
Signifikante Unterschiede zu „normalen“ Leasingverhältnissen
Mit Ersatz von IAS 17 durch IFRS 16 ist in das Regelwerk erstmals eine Vorschrift aufgenommen worden, die sich ausschließlich der Klassifikation von Untermietverhältnissen (subleases) widmet (IFRS 16.B58). Dass sie nur auf den Zwischenvermieter (intermediate lessor) zielt, hat mit der Neukonzeption der Leasingbilanzierung zu tun. Wie bei jedem Leasingverhältnis muss auch beim sublease nur der Leasinggeber eine Klassifizierung als finance oder operating lease vornehmen, während der Leasingnehmer ohnehin stets ein Nutzungsrecht bilanziert. Im Mittelpunkt des nachfolgenden Beitrags wird daher der Leasinggeber stehen. Vor allem geht es um die Frage, wo sich die von ihm zu treffenden Klassifizierungsentscheidungen von entsprechenden Entscheidungen bei „normalen“ Leasingverhältnissen unterscheiden. Diesen Überlegungen vorausgeschickt ist ein kurzer konzeptioneller Vergleich zwischen der Behandlung von Untervermietungen nach IAS 17 einerseits und IFRS 16 andererseits.
Kirsch, Leasing (IFRS 16), infoCenter NWB CAAAF-76676
IFRS 16 ist durch einen konzeptionellen Dualismus gekennzeichnet, bei dem für den Leasinggeber das risks-and-rewards-Konzept gilt, aus dessen Anwendung sich ergibt, ob ein ope...